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 V*I*V GmbH

Roermonder Straße 21
D-52072 Aachen

Postanschrift

Postfach 500265
D-52086 Aachen
         

info@viv-aachen.de

Telefon:  0241 889080
Fax:  0241 8890825


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Herzlich willkommen

auf der Internetseite der V*I*V GmbH Aachen.

Ihre erfahrene und kompetente Hausverwaltung in den Regionen Aachen, Köln und Münster.

Vertrauenswürdigkeit ist der Kernpunkt unserer Tätigkeit, damit wir in allen Bereichen rund um die Immobilie professionell für Sie tätig sein können. Unser qualifiziertes und hoch motiviertes Team betreut Sie im kaufmännischen und buchhalterischen Bereich ebenso wie in technischen Fragen und steht Ihnen gerne für ein Informationsgespräch zur Verfügung.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Als neue Service-Leistung haben wir nebenstehend im KUNDEN - Login eine geschlossene Benutzergruppe (je Objekt) eingerichtet. Wir möchten damit den von uns betreuten Eigentümergemeinschaften, aber auch jedem Eigentümer die Möglichkeit geben, rund um die Uhr wichtige Unterlagen griffbereit zu haben. Die Seiten befinden sich zur Zeit noch in der Erstellung und werden kontinuierlich ergänzt. Nutzen Sie einfach die Schaltfläche.

Mit den nachstehenden Informationen möchten wir interessierten Lesern einen ersten Überblick über aktuelle Neuerungen im Bereich der Immobilien- und Hausverwaltung geben. Selbstverständlich ist es nicht unsere Absicht, hierdurch eine Rechtsberatung zu ersetzen. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Anwalt oder Steuerberater. Zudem kann keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Dienstleistungen übernommen werden.        

 

News

 

Neue Trinkwasserverordnung

Am 01. November 2011 trat die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft, welche in ihrer neuen Fassung für Eigentümer und Verwalter von Immobilien neue Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten bringt.

Damit wurde es Pflicht, grössere Anlagen regelmässig untersuchen zu lassen, wobei das Hauptanliegen der Novellierung die Bekämpfung von Legionellen ist. Diese Stäbchenbakterien können sich in Warmwasserausbereitungsanlagen von Gebäuden bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad optimal vermehren. Steht Warmwasser längere Zeit im Rohrleitungssystem, besteht die Gefahr krankheitserregender Keimbildung, weche die sogenannte und meldepflichtige Legionärskrankheit auslösen kann.

Gefragt sind jetzt u.a. Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern und Eigentümer von Eigentumswohnungen mit vermieteten Wohneinheiten die aufgefordert sind, sich auf die neuen Anzeige- und Prüfpflichten einzustellen und diese auch ernst zu nehmen. Die Verantwortung des örtlichen Versorgers für die Qualität des gelieferten Trinkwassers endet am Übergabepunkt des Hausanschlusses. Ab dieser Stelle sind die Hauseigentümer für die Wasserqualität verantwortlich bis zur letzten Zapfstelle.

Wir werden unsere "Schularbeiten" für die in Frage kommenden Objekte leisten.

 
Abnahme und Gewährleistung des Gemeinschaftseigentums

nachstehend eine äusserst interessante Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 27.09.2011, 8 U 106/10)

Sieht ein vorformulierter Bauträgervertrag vor, dass das Gemeinschaftseigentum durch einen vom Bauträger zu benennenden Sachverständigen abgenommen wird und der Erwerber diesem eine unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme erteilt, benachteiligt das den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.

Die "Abnahme" durch den Sachverständigen setzt dann keine Verjährungsfrist in Gang. Die WEG kann Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Bauträger wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Beschluss an sich ziehen und im eigenen Namen geltend machen.

Ein erfolgreiches Vorgehen setzt bin diesem Fall voraus, dass mindestens ein Wohnungseigentümer noch durchsetzbare, d. h. nicht verjährte Gewährleistungsansprüche hat.

 

 
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